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Finanzielle Selbsthilfeförderung

Grundlegend gibt es zwei Arten von Förderungen: Zum einen die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, die die regelmäßigen und selbsthilfebezogenen Aufgaben finanziert. Und zum anderen die krankenkassenindividuelle Projektförderung, die gezielt Projekte unterstützt, wenn diese zeitlich und inhaltlich begrenzt sind.

Infos zur Pauschalförderung

Infos zur Projektförderung

Pauschalförderung

Über die Förderung

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg unterstützt (§ 20h SGB V).

Hier finden Sie das Antragsformular zur Pauschalförderung 2024, das Merkblatt dazu sowie die Verwendungsnachweise über die 2023 erhaltenen Fördermittel als PDF.

Anträge und Verwendungsnachweise sind elektronisch ausfüllbar.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Förderverfahren finden Sie auch auf den Seiten der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen/-verbände in Baden-Württemberg (GKV-BW).

Selbsthilfeförderung GKV-BW

Antrag auf Pauschalförderung

Stand: 12/2023. Antragsfrist ist der 31. März 2024.

Verwendungsnachweis für 2023

Ihre Gruppe hat die Pauschalförderung 2023 in Anspruch genommen? Füllen Sie zusammen mit der Pauschalförderung 2024 den Verwendungsnachweis für 2023 aus und senden Sie diesen bis zum 31. März 2024 ab.

Wer ist Ansprechpartner?

Die Anträge müssen an folgende Adresse (inkl. Adresszusatz) gestellt werden:

AOK – Die Gesundheitskasse
Heilbronn-Franken 
z. Hd. Waltraud Joachim/Selbsthilfeförderung
Postfach 1108
74001 Heilbronn 

Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Fragen haben, können Sie sich auch im Vorfeld an uns wenden. 

Kontakt zum Selbsthilfebüro

Weitere Fördermöglichkeiten

Projektförderung

Bei der krankenkassenindividuellen Projektförderung geht es um zeitlich sowie inhaltlich begrenzte Vorhaben. Es sind Aktivitäten, die über die regelmäßigen Aufgaben und das normale Maß der Selbsthilfearbeit hinausgehen.

Zur GKV Selbsthilfeförderung BW

Pauschalförderung auf Bundesebene

Handelt es sich bei Ihrem Verein um eine Selbsthilfeorganisation auf Bundesebene und möchten Sie einen Antrag auf Pauschalförderung stellen? Dann wechseln Sie zur Seite des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek):

GKV-Selbsthilfeförderung