Rechtsfragen
im Blick behalten
Bei der Gründung von Selbsthilfegruppen sind die meisten rechtlichen Fragen in der Regel nicht relevant. Erst wenn die Gruppe den Status eines Vereins anstrebt, wird die Auseinandersetzung mit dem Vereinsrecht erforderlich. Versicherungsschutz und steuerliche Aspekte treten erst in den Vordergrund, wenn die Gruppe Veranstaltungen plant oder Einnahmen generiert. Gruppenleiter und Mitglieder können sich also schrittweise mit den meisten rechtlichen Fragen auseinandersetzen oder sind davon dauerhaft nicht betroffen. Lediglich der Datenschutz ist von Anfang an für alle Selbsthilfegruppen und -organisationen zu beachten.