Finanzielle Selbsthilfeförderung
Grundlegend gibt es zwei Arten von Förderungen: Zum einen die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, die die regelmäßigen und selbsthilfebezogenen Aufgaben finanziert. Und zum anderen die krankenkassenindividuelle Projektförderung, die gezielt Projekte unterstützt, wenn diese zeitlich und inhaltlich begrenzt sind.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise der AOK Heilbronn (Stand Januar 2026):
* Auch wenn Sie im zurückliegenden Jahr nicht alle geplanten Ausgaben tätigen konnten und Restbestände aus der Förderung 2025 haben, bitten wir Sie, Ihren Bedarf für das neue Jahr zu prüfen und bis 31.03.2026 Ihren Antrag zu stellen.
* Bis zu diesem Datum senden Sie uns bitte auch Ihren Verwendungsnachweis für das Jahr 2025 zu. Eventuelle Restbeträge können Sie dort unter dem Stichwort „Übertrag ins neue Jahr“ einfügen.
* Wenn Sie 2026 keinen Antrag stellen, aber für 2025 Pauschalförderung erhalten haben, senden Sie uns bitte ebenfalls bis 31.03.2026 Ihren Verwendungsnachweis 2025 zu. Ihre Restmittel können Sie problemlos ins Jahr 2026 übertragen und weisen die Mittelverwendung dafür im folgenden Jahr nach.
* Sie haben Ihren Antrag für dieses Jahr abgeschickt? Wir antworten Ihnen in jedem Fall mit einem Bestätigungsbrief, dass der Antrag eingegangen ist und melden uns, wenn sich Fragen ergeben, Unterschriften fehlen oder etwas ergänzt werden sollte.
* Ganz wichtig: Bitte schicken uns die Anträge unbedingt im Original per Post. Wir dürfen aus Datenschutzgründen keine Anträge per Mail entgegennehmen und brauchen alle Unterschriften im Original auf den Dokumenten.
Haben Sie Fragen rund um die Förderung? Bitte kommen Sie einfach auf uns zu. Anfragen per Mail bitte an das Postfach selbsthilfe-aok-heilbronn@bw.aok.de
Alle Vordrucke sowie grundlegende Informationen zur Förderung in Baden-Württemberg können Sie jederzeit unter folgendem Link aufrufen:
https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de/