*Einweisung in die barrierefreie Bedienung von EC-Bezahlgeräte
*Begehung des neugestalteten Heilbronner Bahnhofsvorplatzes
Im Alltag ist es bereits schon länger unumgänglich, dass in Gaststätten, Kaufhäusern oder im Einzelhandel mit der EC-Karte an einem elektronischen Zahlgerät bezahlt werden muss.
Entweder man hat nicht ausreichend Bargeld dabei oder es kann ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden. Dies war seither für Menschen mit Seheinschränkung oder Erblindung nicht selbständig möglich, besonders bei Geräten mit Touchscreen, da es auf dem markierungslosen Feld, keine Orientierung gab. „Ich musste in diesen Fällen immer meine Geheimzahl an eine Person weitergeben, welche diese dann eingegeben hat, verrät Wolfgang Heiler, Bezirksgruppenleiter des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Württemberg, Bezirksgruppe Heilbronn.
„Das hinterlässt immer ein Gefühl der Hilflosigkeit und des ausgeliefert seins, die Geheimzahl könnte danach auch mal „missbraucht“ werden, fügt Heiler an.
In den vergangenen Jahren hat sich die Nutzung von Touchscreens in Deutschland rasant entwickelt.
Von der Selbstbedienungskasse über die PIN-Eingabe im Taxi bis zur Bestellung im Fastfood-Restaurant – die Berührbildschirme sind allgegenwärtig und oft der einzige Zugang zu Informationen und Dienstleistungen.
Leider wird beim Siegeszug der Touchscreens viel zu oft die Barrierefreiheit vergessen, so dass sie von Menschen mit Seheinschränkung nicht genutzt werden können.
Zukünftig müssen all diese digitalen Angebote auch von Menschen mit Seheinschränkung selbständig auffindbar, bedienbar und nutzbar sein, ganz ohne fremde Hilfe.
Wolfgang Heiler betont, das freut uns sehr, dass wir endlich ein weiteres Stück der Gleichbehandlung im digitalen Zeitalter wahrnehmen können!
Am Tag der Sehbehinderung besteht die Möglichkeit im
Beratungshäusle am Sonnenbrunnen
Karl-Anspach-Weg 1
74080 Heilbronn
von 10:00 – 11:30 Uhr
die praktische Handhabung mit einem modernen Zahlgerät kennenzulernen.
Alle Interessierten, egal ob Besitzer von Zahlgeräten oder die Nutzer, werden dazu eingeladen.
Kommen Sie, testen Sie die barrierefreie Handhabung und diskutieren Sie mit uns wo es noch gleichartige Alltagshürden gibt, die Menschen mit Seheinschränkung benachteiligen.
Hintergrund: Digitale Produkte und Dienstleistungen - darunter Webseiten, Online-Shops, Geldautomaten und E-Books – müssen ab Juni 2025 barrierefrei nutzbar und bedienbar sein.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Am Nachmittag des 6. Juni wird der Blinden- und Sehbehindertenverband, Bezirksgruppe Heilbronn, ab 14:00 Uhr allen Interessierten eine Nutzereinweisung des neugestalteten Bahnhofsvorplatzes am Heilbronner Bahnhof geben.
Welche Orientierungsmöglichkeiten gibt es und wie können diese genutzt werden, damit Menschen mit Seheinschränkung oder Erblindung, sich auf dem Bahnhofsvorplatz selbständig zielsicher bewegen und orientieren können.
Bei Fragen wenden Sie sich an den BSV W Heilbronn
Telefon 07131/ 2056100
Mail heilbronn@bsv-wuerttemberg.de